Akutbehandlung
Sie können ohne Terminvereinbarung in unsere Akutsprechstunde kommen:
Montag und Dienstag: 8 – 9.30 Uhr
Mittwoch und Donnerstag: 8 – 9 Uhr
Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, stellen Sie sich bitte am gleichen Tag oder spätestens am Folgetag nach Beginn der Erkrankung persönlich in unserer Akutsprechstunde vor. Benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Freitag, kommen Sie bitte am darauffolgenden Montag in unsere Akutsprechstunde. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dann rückwirkend ausgestellt werden.
In der Akutsprechstunde werden akute Erkrankungen behandelt. Die Wartezeit kann hier, je nach Patientenaufkommen, auch einmal länger werden. In der Akutsprechstunde können wir nur ein Anliegen behandeln.
Wenn es Ihre Zeit und Ihr Gesundheitszustand erlauben, werden wir Ihnen ggf. einen kurzfristigen Termin vorschlagen.
Wir bitten Sie von Anfragen zu akuten Erkrankungen per E-Mail oder Telefon abzusehen.
Um sich selbst und andere Patientinnen und Patienten vor Ansteckungen zu schützen, tragen Sie bitte eine FFP2-Maske in der Praxis, wenn Sie einen Atemwegsinfekt haben.
Zu akuten Erkrankungen außerhalb unserer Sprechzeiten verweisen wir auf die Informationen zu Bereitschaftspraxen und zum ärztlichen Bereitschaftsdienst unter „Im Notfall“.
Termin
Haben Sie kein akutes Anliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail, telefonisch oder persönlich in der Praxis oder nutzen Sie unseren Online-Terminkalender (siehe Button unten).

