Akutbehandlung

Sie können ohne Terminvereinbarung in unsere Akutsprechstunde kommen:

Montag und Dienstag: 8 – 9.30 Uhr

Mittwoch und Donnerstag: 8 – 9 Uhr 

Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, stellen Sie sich bitte am gleichen Tag oder spätestens am Folgetag nach Beginn der Erkrankung persönlich in unserer Akutsprechstunde vor. Benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Freitag, kommen Sie bitte am darauffolgenden Montag in unsere Akutsprechstunde. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann dann rückwirkend ausgestellt werden.

In der Akutsprechstunde werden akute Erkrankungen behandelt. Die Wartezeit kann hier, je nach Patientenaufkommen, auch einmal länger werden. In der Akutsprechstunde können wir nur ein Anliegen behandeln.

Wenn es Ihre Zeit und Ihr Gesundheitszustand erlauben, werden wir Ihnen ggf. einen kurzfristigen Termin vorschlagen.

Wir bitten Sie von Anfragen zu akuten Erkrankungen per E-Mail oder Telefon abzusehen.

Um sich selbst und andere Patientinnen und Patienten vor Ansteckungen zu schützen, tragen Sie bitte eine FFP2-Maske in der Praxis, wenn Sie einen Atemwegsinfekt haben.

Zu akuten Erkrankungen außerhalb unserer Sprechzeiten verweisen wir auf die Informationen zu Bereitschaftspraxen und zum ärztlichen Bereitschaftsdienst unter „Im Notfall“.

Termin

Haben Sie kein akutes Anliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail, telefonisch oder persönlich in der Praxis oder nutzen Sie unseren Online-Terminkalender (siehe Button unten).

Rezept oder Überweisung online bestellen

Rezepte und Überweisungen sind am übernächsten Werktag erstellt. E-Rezepte sind dann automatisch einlösbar, wenn die Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits eingelesen wurde.

Bitte geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Telefon, Geburtsdatum und ggf. E-Mail-Adresse an. Unvollständige Angaben können dazu führen, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Wir sind ab dem 26. Oktober wieder für Sie da.

(E-Rezeptbestellungen sind nur möglich, wenn die Versichertenkarte im laufenden Quartal bereits eingelesen wurde.)

Sie können auf diesem Weg Rezepte für dauerhaft einzunehmende, durch uns bereits in der Vergangenheit verordnete Medikamente oder Folgeüberweisungen bestellen. Bitte beachten Sie, dass Sie für Erstverordnungen einen Termin in der Sprechstunde benötigen.

Bestellen Sie Rezepte bitte nur, wenn Sie sich zu Hause befinden. Während eines stationären Aufenthalts in einer Akut- oder Rehaklinik ist die Klinik für Ihre Medikamentenversorgung zuständig. Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie aktuell nicht stationär behandelt werden.

Kontakt aufnahmen

Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Philipp Braun & Christian Körber
Rudolf-Renner-Str. 21
01157 Dresden

Wir sind ab dem 26. Oktober wieder für Sie da.

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