Akutbehandlung
Sie können ohne Terminvereinbarung in unsere Akutsprechstunde kommen, die montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr stattfindet.
Wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen, stellen Sie sich bitte am gleichen Tag oder spätestens am Folgetag nach Beginn der Erkrankung persönlich in unserer Akutsprechstunde vor.
In der Akutsprechstunde werden akute Erkrankungen z.B. Erkältungen behandelt. Die Wartezeit kann hier, je nach Patientenaufkommen, auch einmal länger werden. In der Akutsprechstunde können wir max. 1-2 Anliegen behandeln.
Wenn es Ihre Zeit und Ihr Gesundheitszustand erlauben, werden wir Ihnen ggf. vorschlagen, einen kurzfristigen Termin zu vereinbaren.
Telefonische Krankschreibungen erfolgen in unserer Praxis nur im Rahmen einer Verlängerung bereits behandelter Erkrankungen. Vorab möchten wir uns immer ein eigenes Bild Ihres Krankheitszustandes machen.
Wir bitten Sie von Anfragen zu neu aufgetretenen akuten Erkrankungen per E-Mail oder Telefon abzusehen, diese können aus Zeitgründen nicht bearbeitet werden.
Termin
Haben Sie kein akutes Anliegen, vereinbaren Sie bitte einen Termin per E-Mail, telefonisch oder persönlich in der Praxis oder nutzen Sie unseren Online-Terminkalender (siehe Button unten).